Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) müssen im Brandfall zu jeder Zeit zuverlässig reagieren. So können Flucht- und Rettungswege freigehalten werden. Die Funktionstüchtigkeit und das Zusammenwirken aller Baugruppen wird bei der regelmäßigen Wartung überprüft. Die Wartung ist für den Betreiber von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen eine Pflicht.
Diese Wartungs- und Instandhaltungspflicht ergibt sich aus verschieden gesetzlichen Normen, Bauvorschriften und den bauaufsichtlichen Zulassungen der einzelnen Anlagen bzw. Geräte. In Deutschland sind das im Wesentlichen:
DIN 18232 Teil 2, DIN EN 12101 Teil 2, Musterprüfverordnung (MPrüfVO), Technische Prüfverordnung – TPrüfVO, Musterbauordnung (MBO).
Daneben gelten die jeweiligen Herstellerangaben bzw. Angaben aus den bauaufsichtlichen Zulassungsbescheiden des DIBt. Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA) müssen mindestens einmal jährlich durch ein sachkundiges Fachunternehmen geprüft werden. Diese Prüfung ist in einem Prüfbuch zu dokumentieren.
Wir sind bundesweit eines der wenigen Fachunternehmen welches den Austausch von pyrotechnischen Schnellauslösern für das ehemalige Greschalux-System „Smoke – ex – rasant“ durchführt. Dieses Ersatzteil wird ausschließlich mit Montage angeboten!
Die Feststellanlagen bedürfen einer Zulassung, in der die Abnahme nach Montage, die monatliche Betreiberprüfung sowie die jährliche Wartung festgeschrieben ist. In der Richtlinie für Feststellanlagen vom Deutschen Institut für Bautechnik wird je nach Einbaulage die Anzahl der Melder sowie deren Anordnung beschrieben.
- Elektrische Antriebe (24VDC oder 230VAC.)
- Pneumatikventile
- Pneumatikzylinder
- Wind- und Regenmeldeanlagen
- Alarmkästen
- Durchsturzsicherungen
- Personenanschlagsysteme (PSA)
- Und vieles mehr